in Stralsund & Barth

Bestattungen

Das Beratungsgespräch

Beratungsgespräche führen wir in unseren Räumlichkeiten oder auch auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Unabhängig von Öffnungszeiten können Sie auch einen Termin nach Geschäftsschluss sowie an Wochenenden und Feiertagen vereinbaren.
Im Rahmen des Beratungsgespräches werden die Voraussetzungen für eine sachgerechte Erledigung aller Formalitäten geschaffen.

In Absprache mit den Friedhofsverwaltungen, Pastoren und Trauerrednern erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen die terminliche Festlegung der Trauerfeier und Beisetzung.
Bei See- bzw. Waldbestattungen erfolgt die terminliche Festlegung mit der Reederei bzw. den Forstämtern.

Gemeinsam mit den Hinterbliebenen gestalten wir Zeitungsanzeigen und Trauerdrucksachen, wählen Blumenschmuck für die Trauerfeier aus und besprechen die Durchführung und Ausgestaltung der Bestattung entsprechend den individuellen Wünschen. Selbstverständlich gehört die Beratung zur Wahl der Bestattungsart, der Grabstelle und der Umrahmung der Trauerfeier dazu.

Der Termin einer gewünschten Abschiedsstunde als auch der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle (wenn noch keine Grabstelle vorhanden ist) wird vereinbart. Für die Auswahl der Bestattungsmaterialien, wie Sarg, Ruhekleidung und Urnen steht in unserem Ausstellungsraum ein umfangreiches Angebot zur Verfügung. 

Die Überführung

Tritt ein Todesfall in der Wohnung, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder an einem anderen Ort ein, so ist eine Überführung des Verstorbenen erforderlich. Diese erfolgt in einem Überführungssarg, bzw. bei einer Hauseinbettung in dem Sarg, welcher für die Bestattung vorgesehen ist. Hier ist jedoch Voraussetzung, dass die Hinterbliebenen den gewünschten Sarg bereits ausgewählt haben und die örtlichen Verhältnisse und Räumlichkeiten eine Einbettung und den Transport des Sarges im Hause zulassen.

Die Überführung erfolgt in der Regel zum Friedhof. In der Friedhofshalle sind entsprechende Räumlichkeiten für die Aufbewahrung und die Versorgung der Verstorbenen vorhanden. Innerhalb Deutschlands, aber auch ins benachbarte Ausland, erfolgt die Überführung der Verstorbenen mit speziell dafür zugelassenen Bestattungskraftwagen durch unsere Mitarbeiter. Tritt der Todesfall in einem weiter entfernten Land ein, bzw. ist eine Überführung dorthin erforderlich, so erfolgt dies auf dem Luftweg.

 Die notwendigen Formalitäten werden durch uns erledigt, bzw. bei Überführungen aus dem Ausland klären wir dieses mit den dortigen Partnern.

Die Abschiednahme

Sich ganz persönlich von einem vertrauten Verstorbenen im engsten Kreis verabschieden, noch einmal ganz in der Nähe eines lieb gewordenen Menschen verweilen, sich des schönen, gemeinsam Erlebten erinnern: Dieses ist letzte gemeinsame Stunde.

Jeder muss für sich ganz allein befinden, ob er seine Erinnerungen auf die lebende Person beschränkt oder ob es für ihn hilfreich ist, noch einmal die Nähe des Verstorbenen, mit dem er mitunter viele Jahre oder Jahrzehnte zusammenlebte, zu suchen.

Jeder Hinterbliebene kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten am geöffneten Sarg Abschied nehmen. Den Ort der Abschiednahme bestimmen in der Regel die örtlichen Verhältnisse.

Ist es räumlich möglich, die Versorgung und Einbettung im Haus des Verstorbenen vorzunehmen, so kann man in heimischer Atmosphäre, dort wo der Verstorbene gelebt und sich wohlgefühlt hat, sich verabschieden. Besteht diese Möglichkeit nicht, oder ist der Tod an einem anderen Ort (z.B. Krankenhaus, Seniorenheim) eingetreten, so stehen auf dem Friedhof unterschiedliche Räumlichkeiten für einen persönlichen Abschied zur Verfügung.

In Vorbereitung der Abschiedsstunde erfolgt durch unsere Mitarbeiter eine dezente kosmetische Versorgung des Verstorbenen sowie auf Wunsch eine Ausschmückung des Sarges mit Blumen. Darüber hinaus ist es den Angehörigen freigestellt, persönliche Andenken bzw. Erinnerungsstücke mit in den Sarg zu geben.

Lt. Bestattungsgesetz M-V muss jeder Verstorbene innerhalb von 36 Stunden nach Eintritt des Todes zu einem Friedhof überführt werden, d.h., die Hinterbliebenen haben dieses Zeitfenster, um in aller Ruhe sich von ihrem Verstorbenen zu Hause zu verabschieden.

Die Trauerfeier

Von einem geliebten Menschen Abschied zu nehmen fällt schwer. Umso wichtiger ist es, dass diese Abschiedsstunde, dieses letzte Zusammensein mit dem Verstorbenen, einen würdevollen Rahmen erhält. Eine Trauerfeier bietet die Möglichkeit, dass die Familie, Freunde und Bekannte die letzte Ehre erweisen können. Im Mittelpunkt dieser Stunde steht die Persönlichkeit des Verstorbenen. Ein Rückblick auf und Einblicke in sein Leben geben den Trauergästen die Möglichkeit einer individuellen Abschiednahme.

Wir helfen Ihnen dabei, eine Trauerfeier in würdevollem Andenken an den Verstorbenen auszurichten. Den Umfang, Rahmen und Termin dieser Feierstunde legen wir mit den Hinterbliebenen und im Einvernehmen aller Beteiligten fest. In diesem Zusammenhang vereinbaren wir Termine mit Pastoren, Trauerrednern, Musikern, den Verwaltungen der Friedhöfe, den Reedereien bzw. Forstämtern. In jedem Fall wird der Pastor bzw. Trauerredner in einem Gespräch mit den Angehörigen den Ablauf der Trauerfeier im Sinn des Verstorbenen festlegen.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, eine Trauerfeier auch ohne Pastor oder Redner, ganz individuell im Kreis der Familie durchzuführen. Auch die musikalische Umrahmung (Musiker, Organist oder Musik von Technik) bestimmen Sie. Um den Trauerfeiern auch den erforderlichen äußeren Rahmen zu geben, schmücken wir für diesen Anlass Kirchen und Feierhallen entsprechend aus.

 

Die Trauertafel, ein gemeinsames Zusammensein nach der Trauerfeier.

Ob Mittagstisch oder Kaffeetafel, in diesem kleinen Kreis hat man noch einmal die Möglichkeit, über gemeinsam Erlebtes sich auszutauschen. Gleichzeitig kann man in diesem Rahmen sich bei Verwandten oder Bekannten persönlich für die erwiesene Anteilnahme, aber auch für empfangene Hilfe und Unterstützung in der vergangenen Zeit bedanken.
Wir vermitteln, je nach Größe der Trauergesellschaft, eine geeignete Gaststätte für diesen Anlass.

Bestattungsformen

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Regelung getroffen, so bestimmt der nächste Angehörige die Bestattungsart.

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die traditionelle Form der Bestattung. Im Anschluss an die Trauerfeier geleitet die Trauergemeinde den Verstorbenen zum Grab. Vor bzw. nach der Beisetzung, je nach Zugehörigkeit der Konfession, wendet sich der Pastor oder Redner noch einmal mit einigen Worten an die Trauernden oder spricht ein Gebet.

Das Absenken des Sarges ist oft der schmerzhafteste Moment für die Hinterbliebenen, da hierbei die Endgültigkeit besonders deutlich wird. Das Grab, als Ort der Trauer, ist jedoch für die Hinterbliebenen besonders in der ersten Zeit eine große Hilfe. Sie haben eine Stätte, wo sie hingehen, ihren Verstorbenen besuchen und ihre Trauer bewältigen können.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung, mittlerweile die gebräuchlichste Form der Bestattung, ist die Einäscherung des Verstorbenen im Sarg. Später erfolgt die Beisetzung der Urne mit der Asche.
Hierbei hat man verschiedene Möglichkeiten der Trauerfeier und Beisetzung:

  • Trauerfeier am Sarg in der Feierhalle / Kirche
    Anschließend erfolgt die Überführung zum Krematorium. Die Beisetzung der Urne findet in einem von den Hinterbliebenen festgelegten Personenkreis statt.
  • Trauerfeier an der Urne
    Nach der Einäscherung findet eine Trauerfeier an der Urne mit anschließende Beisetzung statt.
  • Stille Urnenbeisetzung
    Nach der Einäscherung wird die Urne im engsten Kreis in Stille beigesetzt. Am Grab können die Angehörigen selber einige Worte des Gedenkens sprechen oder dieses wird von den Mitarbeitern des Bestattungsinstitutes übernommen.

Seebestattung

Der Seebestattung geht generell eine Einäscherung voraus. Die Beisetzung erfolgt auf eigens dafür festgelegten Beisetzungsplätzen. Die Asche befindet sich in einer Seeurne, die sich innerhalb von wenigen Stunden im Meer auflöst. Auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Trauerfeier und Beisetzung:

  • Trauerfeier am Sarg in der Feierhalle / Kirche
    Anschließend erfolgt die Überführung zum Krematorium. Die Beisetzung der Urne findet zu einem späteren Zeitpunkt in einem von den Hinterbliebenen festgelegten Personenkreis auf See statt.
  • Trauerfeier an der Urne auf dem Friedhof bzw. in einer Kirche
    Nach der Einäscherung findet die Trauerfeier statt. Im Anschluss daran erfolgt die Beisetzung der Urne auf See in einem von den Hinterbliebenen festgelegten Personenkreis.
  • Trauerfeier auf See mit anschließender Beisetzung
    Nach der Einäscherung wird die Urne auf dem Schiff aufgebahrt. Während der Fahrt zum Beisetzungsplatz findet die Trauerfeier mit einem Trauerredner, Pastor oder Pfarrer statt. Nach erfolgter Beisetzung wird in der Regel die Rückfahrt für ein gemeinsames Kaffeetrinken oder die Einnahme eines Imbisses genutzt. Auf Grund der unterschiedlichen Größe der Schiffe ist es ratsam, den Teilnehmerkreis für die Seebestattung festzulegen und gesondert zu laden.
  • Stille Urnenbeisetzung auf See
    Nach der Einäscherung wird die Urne auf dem Schiff aufgebahrt. Es ist den Hinterbliebenen freigestellt, ob sie an der Beisetzungsfahrt teilnehmen oder auch nicht.

Abfahrtsorte für Seebestattungen im näheren Umkreis sind Stralsund, Barth, Ribnitz-Damgarten, Zingst, Sassnitz und Rostock / Warnemünde.

Wald- bzw. Baumbestattung

Die Wald- bzw. Baumbestattung ist eine relativ neue Art der Bestattung, die im Wandel der Bestattungskultur in den letzten Jahren immer häufiger angenommen wird. Gerade naturverbundene Menschen entscheiden sich für diese Bestattungsart. Der Ablauf entspricht dem einer Feuerbestattung. Die Trauerfeier kann vorher am Sarg oder auch an der Urne in einer Feierhalle auf einem Friedhof bzw. in einer Kirche stattfinden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, im Rahmen der Urnenbeisetzung, die Trauerfeier im Wald durchzuführen.

Die Beisetzung erfolgt im Wurzelbereich des Baumes in einer zertifizierten, biologisch abbaubaren Urne. Eine traditionelle Grabpflege entfällt. Diese Aufgabe übernimmt die Natur. Besteht der Wunsch einer Kennzeichnung, ist es möglich, eine Namenstafel am Baumstamm anbringen zu lassen.

 

Waldbestattungen im näheren Umkreis: 
RuheForst Abtshagen / Rügen und FriedWald Rügen / Pansevitz

 

Alternativ zur Waldbestattung bieten auch einige Friedhöfe Baumbestattungen an.

Grabarten

Der Ort der Beisetzung ist auch gleichzeitig ein Ort der Trauer und Erinnerung.
Eine Mindestruhefrist für Särge und Urnen ist im Bestattungsgesetz geregelt. Diese beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 20 Jahre. Unabhängig davon, können Friedhofsträger eine längere Ruhefrist aufgrund unterschiedlicher Kriterien festlegen.
Die Friedhöfe bieten für fast jede Grabart eine Fülle an unterschiedlichen Möglichkeiten an, so dass wir hier nur einen kleinen Überblick geben möchten. Eine detaillierte Beratung erhalten Sie in einem Gespräch mit uns bzw. den Friedhofsverwaltungen.

Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten sind ein- oder mehrstellige Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, die auf unterschiedlichen Grabfeldern der Friedhöfe angeboten werden. Nach Ablauf der Ruhefrist ist es möglich, das Grabnutzungsrecht zu verlängern.

Reihengrabstätten

Reihengrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen sind eine Alternative zum Wahlgrab. Dabei handelt es sich um Einzelgrabstätten. Es gibt keine Wahlmöglichkeit betreff der Lage. Sie werden der Reihe nach vergeben. Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes besteht nicht.

Anonyme Grabfelder

Anonyme Grabfelder, auch als Urnengemeinschaftsanlagen bezeichnet, sind umfriedete Rasenflächen. Die Beisetzung der Urnen erfolgt dicht beieinander ohne namentliche Kennzeichnung. Bereits nach kurzer Zeit ist die Beisetzungsstelle nicht mehr sichtbar. Die Grabpflege entfällt und obliegt einzig und allein der Friedhofsverwaltung. Blumenschmuck, Kerzen oder Grablichter können auf speziell dafür ausgewiesenen Flächen abgelegt werden.