in Stralsund & Barth
Erste Schritte bei Eintritt eines Trauerfalles
Bevor irgendetwas in die Wege geleitet werden kann, muss eine Ärztin / ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. In Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen wird das automatisch veranlasst. Bei einem Sterbefall zu Hause ist das Herbeirufen eines Arztes die Aufgabe der Angehörigen. Die Todesbescheinigung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Was ist zu tun?
Bei Eintritt des Todes zu Hause
Hausarzt bzw. Notarzt benachrichtigen
(Er stellt die Todesbescheinigung aus.)
Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens benachrichtigen
(Vereinbaren Sie bitte die Abholzeit. Bis zu 36 Stunden haben Sie Zeit, sich von Ihrem Verstorbenen zu Hause zu verabschieden).
Bei Eintritt des Todes im Krankenhaus
Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens benachrichtigen
(Die Angehörigen werden vom Krankenhaus informiert. Die Todesbescheinigung wird von den Ärzten des Krankenhauses ausgestellt).
Bei Eintritt des Todes in einer Pflegeeinrichtung
Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens benachrichtigen
(Vereinbaren Sie bitte in Absprache mit dem Pflegepersonal die Abholzeit. Der Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt, wird durch die Einrichtung verständigt).
Bei Unfalltod, Freitod oder Verbrechen
Nächstes Polizeirevier benachrichtigen
(Bei Unfalltod, Freitod oder Verbrechen, muss die Polizei hinzugezogen werden.) Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens benachrichtigen.
Bürozeiten
Montag bis Freitag
08:00 – 16:00 Uhr
Tag und Nacht dienstbereit
Telefonisch erreichen Sie
uns an 365 Tagen im Jahr
24 Stunden täglich
Stralsund: 03831 - 38 01 32
Barth: 038231 - 24 60
Welche Dokumente und Papiere
werden im Trauerfall benötigt?
(Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung behilflich.)
- Todesbescheinigung ausgestellt vom Klinikarzt, Hausarzt oder Notarzt
- Personalausweis des Verstorbenen bzw. Reisepass
- Familienstammbuch (wenn vollständig geführt) oder folgende Einzelbescheinigungen:
bei Ledigen und Minderjährigen: Geburtsurkunde
bei Verheirateten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
bei Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil
bei Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners - Versichertenkarte der Krankenkasse
- Rentennummern, Rentenanpassungsmitteilung (Alters-, Hinterbliebenenrente, sonst. Renten)
- Bescheide vom Versorgungsamt, Schwerbehindertenausweis, Wohngeld, Blindengeld etc.
- Versicherungspolicen (Sterbegeld-, Lebens-, Unfall-, Haftpflichtversicherungen etc.)
- weitere Vertrags- und Kundennummern, wenn die Erledigung durch uns erwünscht wird
- z. B. Arbeitsamt, Wohngeld, GEZ, Zeitungsabonnements, Telefon, Kabelanschluss, Versorger (Strom, Wasser etc.)
- Mitgliedsausweise von Gewerkschaften, Verbänden usw.
- Bestattungsvorsorge- oder Treuhand-Vertrag (sofern vorhanden)
- Nutzungsverträge über Grabstellen, wenn eine Grabstelle schon vorhanden ist
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